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Mieterwechsel & Wohnungsübergabe: Ablauf & Protokoll

Wohnungsübergabe beim Mieterwechsel mit Schlüsselübergabe und Übergabeprotokoll

Ein Mieterwechsel ist Routine und Fehlerquelle zugleich. Wer Zählerstände, Zustand und Schlüssel sauber im Übergabeprotokoll festhält, erspart sich Streit über Schäden und Kaution. Renovieren muss der Mieter nur bei wirksamer Klausel. Und die Kaution wird in angemessener Zeit abgerechnet, nicht endlos einbehalten. Gut vorbereitet ist der Wechsel in einer Stunde erledigt.

Der Mieterwechsel im Überblick

Zwischen Kündigung und neuem Mietvertrag liegt eine Kette von Schritten, die ineinandergreifen. Auszug des alten Mieters, Übergabe, Zustand prüfen, eventuell renovieren, Einzug des neuen Mieters. Wer das ordentlich organisiert, vermeidet Leerstand und Ärger. Wer es schleifen lässt, zahlt drauf, mit unklaren Schäden und einer Kaution, die man nicht mehr sauber abrechnen kann.

Das Übergabeprotokoll, Ihr wichtigstes Dokument

Wenn Sie aus diesem Beitrag eine Sache mitnehmen, dann diese: Machen Sie immer ein Übergabeprotokoll. Bei Auszug und bei Einzug. Es ist der entscheidende Beweis, falls später über Schäden gestritten wird. Hinein gehören:

  • Datum und Namen der Beteiligten
  • Alle Zählerstände: Strom, Gas, Wasser, Heizung
  • Zustand jedes Raumes, ehrlich mit allen Mängeln
  • Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel
  • Unterschriften beider Seiten

Fotos dazu, datiert. Ein Protokoll ohne festgehaltene Mängel wirkt später wie eine mangelfreie Übergabe, das kann teuer werden.

Zählerstände und Betriebskosten

Die Zählerstände sind nicht nur Formsache. Sie sind die Grundlage, um die Betriebskosten und besonders die Heizkosten zwischen altem und neuem Mieter sauber zu trennen. Wer hier schludert, bekommt bei der nächsten Abrechnung ein Problem mit der verbrauchsabhängigen Verteilung.

Schönheitsreparaturen, das Dauerthema

Muss der Mieter beim Auszug streichen? Die ehrliche Antwort: meistens nicht. Eine Renovierungspflicht greift nur, wenn der Mietvertrag eine wirksame Klausel enthält, und viele dieser Klauseln sind es nicht. Starre Fristen, unrenoviert übergebene Wohnungen ohne Ausgleich, zu enge Vorgaben zur Ausführung: All das macht die Klausel unwirksam. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch muss der Mieter ohnehin nicht beseitigen.

Kaution abrechnen

Nach dem Auszug wird die Kaution abgerechnet. Der Vermieter prüft auf Schäden und offene Forderungen, in angemessener Zeit, üblich drei bis sechs Monate. Steht die nächste Betriebskostenabrechnung noch aus, darf ein angemessener Teil bis dahin einbehalten werden. Den unstrittigen Rest sollte man zügig auszahlen, sonst gerät man selbst ins Unrecht.

So löst ImmoNero das

In ImmoNero bilden Sie den Mieterwechsel von der Kündigung bis zum neuen Vertrag ab. Zählerstände und Übergabedaten hinterlegen Sie zum Stichtag, sodass die Betriebskostenabrechnung zwischen altem und neuem Mieter sauber getrennt wird. Die Kaution mit Eingang, Konto und offenen Posten liegt griffbereit für die Abrechnung.

Der neue Mietvertrag mit Sollstellung und SEPA-Einzug ist mit wenigen Schritten angelegt, der alte sauber beendet. So bleibt kein loses Ende, und der Wechsel ist dokumentiert statt im Kopf.

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Häufige Fragen

Was gehört ins Übergabeprotokoll?

Datum, Beteiligte, alle Zählerstände, der Zustand jedes Raumes mit Mängeln, die Zahl der Schlüssel und beide Unterschriften. Fotos sind sinnvoll. Es ist der wichtigste Beweis bei Streit über Schäden.

Muss der Mieter renovieren?

Nur bei wirksamer Schönheitsreparatur-Klausel im Vertrag. Viele Klauseln sind unwirksam, etwa bei starren Fristen. Normale Abnutzung muss der Mieter nie beseitigen.

Wann kommt die Kaution zurück?

In angemessener Zeit, üblich drei bis sechs Monate. Ein angemessener Teil darf bis zur ausstehenden Betriebskostenabrechnung einbehalten werden, der Rest nicht.

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