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Hausgeldabrechnung: Pflichten, Fristen & Inhalt

Verwalter erstellt die Hausgeldabrechnung mit Unterlagen und Blick auf die Frist

Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung der Wohnungseigentümer für die laufenden Kosten der Gemeinschaft, von der Versicherung bis zur Rücklage. Einmal im Jahr wird abgerechnet, was tatsächlich angefallen ist. Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht, sachgerecht sind drei bis sechs Monate nach Jahresende. Bleibt Hausgeld aus, ist es eine fällige Forderung der Gemeinschaft.

Hausgeld, kurz erklärt

Wer eine Eigentumswohnung in einer WEG besitzt, zahlt Hausgeld. Manche sagen auch Wohngeld, gemeint ist dasselbe. Es ist der monatliche Beitrag jedes Eigentümers zu den gemeinschaftlichen Kosten. Anders als die Miete fließt es nicht an einen Vermieter, sondern in die Kasse der Gemeinschaft.

Wichtig ist die Unterscheidung: Das monatliche Hausgeld ist eine Vorauszahlung, festgelegt im Wirtschaftsplan. Die Hausgeldabrechnung am Jahresende prüft, ob die Vorauszahlungen gereicht haben. Sie ist nichts anderes als die WEG-Jahresabrechnung, aus der Sicht des Hausgeldzahlers.

Woraus sich das Hausgeld zusammensetzt

  • Betriebskosten der Gemeinschaft: Versicherung, Allgemeinstrom, Müll, Wasser, Heizung
  • Verwaltervergütung
  • Hausmeister, Reinigung, Gartenpflege, Wartungsverträge
  • Zuführung zur Instandhaltungsrücklage

Verteilt wird das Ganze nach den Schlüsseln der Gemeinschaft, meist über die Miteigentumsanteile, bei Verbrauchskosten nach Verbrauch. Wer mehr Anteile hält, zahlt mehr Hausgeld. Das Hausgeld je Einheit können Sie mit dem Hausgeldrechner durchrechnen.

Was die Abrechnung enthalten muss

Die Hausgeldabrechnung folgt den gleichen Anforderungen wie die WEG-Jahresabrechnung. Sie stellt die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres dar, verteilt sie auf die Einheiten und weist für jeden Eigentümer die Abrechnungsspitze aus: Nachzahlung oder Guthaben gegenüber den geleisteten Vorschüssen. Die Rücklage gehört gesondert dargestellt. Über die Abrechnungsspitze beschließt die Versammlung.

Fristen

Hier wird oft eine feste Frist vermutet, die es so nicht gibt. Das Gesetz nennt keinen Stichtag. Sachgerecht und üblich ist es, die Abrechnung innerhalb von drei bis sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres zu erstellen und in der ordentlichen Versammlung im ersten Halbjahr vorzulegen. Verzögert sich das deutlich, haben Eigentümer einen Anspruch auf zeitnahe Erstellung.

Wenn das Hausgeld ausbleibt

Das ist der wunde Punkt jeder Gemeinschaft. Zahlt ein Eigentümer sein Hausgeld nicht, fehlt das Geld in der gemeinsamen Kasse, und die laufenden Rechnungen müssen trotzdem bezahlt werden. Da das Hausgeld mit dem beschlossenen Wirtschaftsplan eine fällige Forderung ist, sollte die Verwaltung zügig ins Mahnwesen gehen. Je länger man wartet, desto schwerer wird der Rückstand eintreibbar.

So löst ImmoNero das

ImmoNero erzeugt die monatliche Hausgeld-Sollstellung direkt aus dem Wirtschaftsplan. Die Vorschüsse werden gebucht und automatisch mit den Zahlungseingängen abgeglichen, sodass Sie offene Posten sofort sehen. Am Jahresende läuft die Abrechnung gegen denselben Datenbestand.

Für jeden Eigentümer entsteht eine nachvollziehbare Abrechnung mit Abrechnungsspitze, die Rücklage wird gesondert ausgewiesen, der Versand läuft über das Eigentümerportal. Rückstände wandern direkt ins Mahnwesen, mit belastbarem Nachweis der Sollstellung. So bleibt die Kasse der Gemeinschaft im Griff.

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Häufige Fragen

Was ist im Hausgeld enthalten?

Alle laufenden Kosten der Gemeinschaft, etwa Versicherung, Verwaltung, Allgemeinstrom, Hausmeister, Heizung und Wasser, dazu die Zuführung zur Rücklage. Es ist eine Vorauszahlung, die über die Jahresabrechnung abgerechnet wird.

Welche Fristen gelten?

Eine starre Frist gibt es nicht. Sachgerecht sind drei bis sechs Monate nach Jahresende, mit Vorlage in der Versammlung. Beschlossen wird die Abrechnungsspitze.

Was, wenn jemand nicht zahlt?

Hausgeld ist mit beschlossenem Wirtschaftsplan eine fällige Forderung. Bleibt es aus, folgt das Mahnverfahren. Zügiges Vorgehen ist wichtig, weil das Geld der Gemeinschaft fehlt.

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