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Beschlusssammlung nach § 24 WEG: Pflicht & Aufbau

Verwalter führt die Beschlusssammlung einer WEG in einem beschrifteten Aktenordner

Die Beschlusssammlung nach § 24 WEG ist das fortlaufende Verzeichnis aller geltenden Beschlüsse einer Eigentümergemeinschaft. Der Verwalter muss sie führen, Beschlüsse unverzüglich eintragen, nummerieren und datieren. Sie zeigt jederzeit, was gilt, und ist für Käufer, Gerichte und neue Verwalter die zentrale Quelle. Wird sie nicht geführt, kann das den Verwalter den Posten kosten.

Was die Beschlusssammlung ist

Stellen Sie sich das Gedächtnis einer Eigentümergemeinschaft vor. Über die Jahre fasst eine WEG Dutzende Beschlüsse: zur Hausordnung, zu baulichen Maßnahmen, zu Sonderumlagen, zur Nutzung von Gemeinschaftsflächen. Wer soll das alles im Kopf behalten? Niemand. Genau dafür gibt es die Beschlusssammlung. Sie hält fest, was beschlossen wurde und was davon heute noch gilt.

Geregelt ist sie in § 24 Absatz 7 WEG. Sie ergänzt das Protokoll der Eigentümerversammlung, ersetzt es aber nicht. Das Protokoll dokumentiert eine einzelne Versammlung, die Sammlung bündelt die geltende Beschlusslage über alle Jahre.

Was hineingehört

  • Alle in Versammlungen gefassten Beschlüsse im Wortlaut
  • Schriftliche Beschlüsse im Umlaufverfahren
  • Gerichtliche Entscheidungen, die die Gemeinschaft betreffen
  • Angabe von Ort und Datum der Beschlussfassung
  • Vermerke, wenn ein Beschluss aufgehoben, geändert oder für ungültig erklärt wurde

Wichtig: Erledigte oder aufgehobene Beschlüsse werden nicht gelöscht. Sie bleiben stehen und werden als erledigt gekennzeichnet. So bleibt die Historie nachvollziehbar, ähnlich dem Gedanken der unveränderbaren Belegführung in der Buchhaltung.

Wie sie geführt wird

Drei Anforderungen muss die Führung erfüllen. Erstens Unverzüglichkeit: Beschlüsse gehören zeitnah nach der Versammlung in die Sammlung, nicht irgendwann. Zweitens fortlaufende Nummerierung: Jeder Eintrag bekommt eine laufende Nummer, damit nichts verschwinden kann. Drittens Vollständigkeit: keine Lücken, keine vergessenen Umlaufbeschlüsse.

Ob auf Papier oder digital, ist nicht vorgeschrieben. In der Praxis ist die digitale Führung klar im Vorteil, weil sie durchsuchbar ist und sich leicht teilen lässt.

Warum sie so wichtig ist

Die Beschlusssammlung ist kein bürokratischer Selbstzweck. Sie hat handfeste Funktionen. Ein Kaufinteressent kann vor dem Erwerb prüfen, welche Pflichten und Sonderregeln auf ihn zukommen, etwa eine beschlossene Sonderumlage oder ein Tierhaltungsverbot. Ein neuer Verwalter sieht die Beschlusslage auf einen Blick. Und im Streitfall ist die Sammlung das, worauf sich alle berufen.

Die Kehrseite: Führt der Verwalter die Sammlung gar nicht oder schlampig, ist das eine Pflichtverletzung. Im Extremfall ein wichtiger Grund, ihn abzuberufen. So ernst nimmt das Gesetz diese Aufgabe.

So löst ImmoNero das

In ImmoNero erfassen Sie Beschlüsse direkt im Anschluss an die Eigentümerversammlung, mit Wortlaut, Datum und Abstimmungsergebnis. Daraus entsteht die Beschlusssammlung automatisch, fortlaufend nummeriert und durchsuchbar. Auch Umlaufbeschlüsse landen an derselben Stelle.

Aufgehobene Beschlüsse bleiben mit Vermerk erhalten, die Historie bleibt also lückenlos. Über das Eigentümerportal können Berechtigte Einsicht nehmen, was zugleich das Einsichtsrecht aus der WEG-Reform bedient. Kein Suchen in alten Ordnern, wenn ein Käufer oder ein Gericht fragt.

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Häufige Fragen

Was ist die Beschlusssammlung?

Ein fortlaufendes Verzeichnis aller geltenden Beschlüsse einer WEG nach § 24 Abs. 7 WEG, ergänzt um relevante Gerichtsentscheidungen. Sie zeigt, was aktuell gilt.

Wer führt sie?

Der Verwalter. Beschlüsse sind unverzüglich, fortlaufend nummeriert und mit Datum einzutragen. Erledigte Beschlüsse werden gekennzeichnet, nicht gelöscht.

Was, wenn sie fehlt?

Eine fehlende oder mangelhaft geführte Sammlung ist eine Pflichtverletzung und kann ein wichtiger Grund sein, den Verwalter abzuberufen.

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